ICS

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Diplomat Car Sales Ltd.



I. Vertragsabschluß
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens vier Wochen gebunden. Der Vermittlungsvertrag ist abgeschlossen, wenn der Vermittler die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden, Zusicherungen und nachträglichen Vertragsänderungen, sind schriftlich niederzulegen. Übertragungen von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüchen des Käufers aus dem Vermittlungsvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermittlers. Sämtliche Lagerfahrzeuge unterliegen dem Zwischenverkauf.

I.1 Vermittlungsprovisionen wenn weitere Vermittler eingeschaltet / beteiligt, nach Vertragserfüllung in der jeweils vereinbarten Höhe fällig. Wird der Vertrag, egal aus welchen Grunde, nicht durchgeführt, unterbrochen bzw. nicht begonnen, werden alle Provisionen zur Zahlung fällig.

Im ausgewiesenen Endpreis des Fahrzeuges sind alle Vermittlungsprovisionen enthalten.

II. Preise
Der Preis der Fahrzeuge versteht sich freibleibend, ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der deutschen Umsatzsteuer von derzeit 19 %, Irrtum vorbehalten. Tax free - Lieferungen / Nettopreis - Lieferungen sind, wenn vereinbart, als solche im Vertrag besonders ausgewiesen. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Eine Preisänderung ist nur zulässig, wenn sie durch in gleicher Höhe angebotene Beschaffungskosten oder durch deutsche Umsatzsteuererhöhung begründet ist. Bei werksseitigen Preiserhöhungen von mehr als 3 % steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so gilt in jedem Fall der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers.

III. Zahlung
Der Kaufpreis ist 5 Tage nach Bereitstellungsanzeige fällig. Liegt die Rechnung sowie der Fahrzeugbrief im Original oder Kopie dem Kunden vor, ist der Kaufpreis sofort fällig. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von vier Tagen in Verzug, so ist der Vermittler und der Verkäufer berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu fordern. Das gleiche gilt, wenn der Käufer oder Besteller unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.
Anzahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung in Sonderfällen vom Käufer bei Vertragsabschluss geleistet.
Schecks werden nur zahlungshalber, nicht erfüllungshalber angenommen. Bei Scheckzahlung gilt als Erfüllung die Gutschrift, unwiderruflich auf dem Konto des Vermittlers. Verzugszinsen werden mit 6 % über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnet.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermittler eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
Sicherstellungen, wenn vereinbart, wie Bankgarantien, Akkreditive, Bürgschaften, Deposit’s etc. werden nur in der vom Vermittler vorgegebener Art, Umfang und Fristen akzeptiert.

IV. Lieferung und Abnahme
Lieferfristen beginnen mit der Bestätigung der Bestellung durch den Vermittler. Diese sind, soweit nicht ausdrücklich auf dem Bestellformular vermerkt, unverbindlich. Höhere Gewalt oder beim Vermittler oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, z. B. durch Exportstop, Auslieferstopp an Wiederverkäufer, Streik, Aussperrung, die den Vermittler ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer sofort vom Vertrag zurücktreten. Der Vermittler behält sich ausdrücklich das Recht vor, für den Fall, dass die Auslieferung des bestellten Fahrzeuges aufgrund von der Firma Diplomat Car Sales Ltd. nicht zu vertretene Umstände nicht durchgeführt werden kann, insbesondere bei Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, vom vorliegenden Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann aufgrund v. g. Umstände in keiner Weise Schadensersatz von der Firma Diplomat International Car Sales Ltd. beanspruchen. Bei Überschreiten des verbindlichen Liefertermins hat der Käufer das Recht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins von mehr als 6 Wochen muss der Käufer dem Vermittler eine Nachfrist von weiteren maximal 3 Wochen zugestehen.
Transportfreigaben werden nach vollständiger Bezahlung erteilt. Werksseitige Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen, z. B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstandes sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werkseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. Haben Vermittler oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden. EU - Fahrzeuge, wenn vereinbart, können von der deutschen Serienausstattung abweichen.
Deutsche Fahrzeuge, wenn vereinbart, verfügen über die deutsche Dokumentation, wie deutsches Serviceheft / Garantieheft / Inspektionsscheckheft und deutsche Bedienungsableitung.
Die Fahrzeuge können eine Tageszulassung/ Kurzzeitzulassung haben.
Das von einem autorisierten Vertragshändler abgestempelte Garantie- bzw. Inspektionsscheckheft ist im Lieferumfang enthalten und wird mit dem Fahrzeug oder spätestens nach vier Wochen dem Käufer übergeben. Selbstverständlich ist dieses Serviceheft in der Sprache des Landes, aus dem das Fahrzeug eingeführt wurde, gedruckt. Benutzerhandbücher oder Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache sind bei EU - Fahrzeugen nicht im Lieferumfang enthalten, sondern in der Lieferlandessprache. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 8 Werktagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von 4 Tagen in Verzug, so ist der Vermittler berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermittler einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.

V. Garantie & Gewährleistung, wichtig zu wissen
EU-Fahrzeuge verfügen im Gegensatz zu den meisten deutschen Fahrzeugen über eine Werksgarantie, welche höherwertiger ist, als eine Gewährleistung.
Der Fahrzeughersteller ist bei zugesicherten Werksgarantien wesentlich umfangreicher verpflichtet in einem Reparaturfall kostenlose Instandsetzungen vorzunehmen.
D.h., EU-Fahrzeuge sind preisgünstiger und verfügen zudem, gleichzeitig über umfangreichere Kostenübernahmeverpflichtungen des Fahrzeugherstellers.
Der Vermittler verpflichtet sich alle Fahrzeuge für deutsche Kunden mit Kfz-Brief entsprechend der deutschen StVZO auszuliefern, sofern bei Vertragsabschluss nichts Anderes vereinbart wurde. Dem Käufer wird bei Fahrzeugübergabe oder spätestens 4 Wochen danach eine Garantieurkunde oder ein Inspektionsscheckheft / Serviceheft ausgehändigt. Dieses Dokument enthält einen Nachweis über die durchgeführte Auslieferungsinspektion und den Firmenstempel eines vom Kraftfahrzeughersteller autorisierten Vertragshändlers. Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellerwerkes. Der Vermittler versichert ausschließlich Fahrzeuge von autorisierten Vertragshändlern der EU und deutsche Fahrzeuge zu vertreiben, die mit einer einheitlichen EU-weiten Werksgarantie ausgestattet sind. Der Vermittler gibt keinerlei Garantie. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eventuelle Garantiefälle vor der Behebung durch einen autorisierten Vertragshändler vom Hersteller als Garantiefall anerkannt werden müssen. Bei einer solchen Anerkennung sind wir gerne behilflich.

VI. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Vermittlungsvertrag Eigentum des Vermittlers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Vermittler zu. Auf Verlangen des Käufers ist der Vermittler zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.

VII. Haftung
Der Vermittler haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

VIII. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermittlers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Vermittlers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

IX. Schlussklausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.